…damit hab ich mich doch heute im traditionsreichen Mannheimer Eiscafé Fontanella wirklich angesprochen gefühlt. Und wollte – hach! Wie süüüß… eine sogenannte Schnee-Eule bestellen. Die Schnee-Eule für die kleinen Gäste. Jawohl. Für mich, mit den eins dreiundsechszig Metern, weswegen mich manch netter Kollege doch auch mal Schlumpf oder Pumuckl (wegen den Haaren) nennt.
Die Bedienung zickte rum, das geht aber leider nicht… Schon beleidigt – Pfefferminz-Latte bestellt, und so, dass es alle hören, mein Bedauern, keine Schnee-Eule zu bekommen, kundgetan. Gibt’s da jetzt ‘n Gesetz für? Den “Kleine-Gäste-Eisbecher” bekommt man nicht, für den Seniorenteller bin ich wohl auch zu jung… Wenn ich jetzt ‘n Kind hätte, könnte ich die olle Schnee-Eule fürs Kind bestellen und dann selbst aufessen. Ok ok, das Kind würde dann weinen, man ist ja auch nicht so, dann eben zwei Schnee-Eulen bestellen und sagen, das Kind isst gerne Eis in Massen.
Aber ohne Kind – Steuerklasse I, höhere Sozialbeiträge, und nicht mal ne Schnee-Eule bekommt man. Fällt das jetzt unters Anti-Diskriminierungsgesetz?