Selbständigkeit für Altersarmut

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Martenstein lesen statt Studie des deutschen Sozialgesetzbuchs. Der ZEIT Kolumnist hat mir gerade mit seiner aktuellen Kolumne ‘Über den Staat als Pumpwerk und Strafen für Selbständige’ die Einsicht gebracht, dass meine langfristige Lebensplanung nicht vorteilhaft mit der deutschen Sozialgesetzgebung vereinbar ist. 

Nach § 5 Abs. 1 Nr.11 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch werden Rentenbewerber in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, die seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren.

Ich habe mir das jetzt mal für mich durchgerechnet. 1995 den ersten sozialversicherungspflichtigen Nebenjob aufgenommen. Bis zum gesetzlichen Eintritt ins Rentenalter, so ich zu dem Zeitpunkt in Deutschland (noch) lebe und gesetzlich krankenversichert werden möchte, würde die zweite Hälfte meiner Erwerbstätigkeit in vier Jahren, 2020, beginnen. Und so ich 2044 den Rentenantrag stelle, sollte ich spätestens 2021 eine gesetzlich krankenversicherte – schlechter bezahlte – Erwerbstätigkeit aufnehmen, um aus der privaten Krankenversicherung wieder austreten zu können, welche mir in der ersten Hälfte meiner Erwerbstätigkeit vermutlich eine bessere Behandlung berufsstressbedingter Erkrankungen – sozusagen meine weitere Berufsfähigkeit – ermöglicht hat. 

Selbständige werden nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. In die private Krankenversicherung gelangt mancher erst in der zweiten Hälfte seiner Erwerbstätigkeit, in etwa aufgrund des mit der Berufserfahrung steigenden Gehalts, oder eben weil man den Schritt dann in die Selbständigkeit wagt. Aber genau diese zweite Hälfte zählt für die im Rentenalter erschwinglichere gesetzliche Krankenversicherung.

Hätte ich reiche Eltern gehabt und zehn Jahre später meine Erwerbstätigkeit aufgenommen, blieben mir fünf Jahre mehr Zeit, einen Startup auszuprobieren, der dann scheitern müsste, um dann erst 2025 einen entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze niedrig bezahlten Job aufzunehmen, damit das mit der erschwinglich krankenversicherten Rente klappt. Und dieser Job sollte mich dann auch noch erfüllen und ein achtsam- stressfreieres Leben in der zweiten Halbzeit ermöglichen, damit ich nicht vor dem Renteneintrittsalter tot umfalle. 

Nee, oder?