Nautisch gewöhnliche Lichterführung für Kleinfahrzeuge in Fahrt

leibesertüchtigung

Winterzeitumstellung – Anlass, sich die BinSchStrO und RheinSchPV bezüglich Lichterführung und deren Anbringungsmöglichkeiten am hiesigen Therapieboot zu Gemüte zu führen. Es ist kompliziert, da sich die Frage stellt, ob das Therapieboot unter dem Namen Le Vibrateur (unter Motor) oder Rugby (unter Segel) unterwegs ist, oder gar bei vorherrschender Windstille  le Vibrateur abkackt (Motor aus – Schraube ab – alles schon gehabt) und unter Hissen einer ebenfalls noch nicht vorhandenen roten Seenotsflagge gepaddelt wird.

§3.13 Anlage 3, 1b)BinSchStrO
Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb (=le Vibrateur) müssen bei Nacht führen…
…Seitenlichter, die gewöhnliche Lichter sein dürfen. Sie müssen in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs gesetzt sein und innenbords derart abgeblendet sein, daß das grüne Licht nicht von Backbord, das rote Licht nicht von Steuerbord gesehen werden kann; §§§

Die genannte Abblendung der verschiedenfarbigen Laternen ist in der Abbildung eines mallorcinisches Fischerboots demonstriert: mit einem Stück Pappe. Ob diese Konstruktion allerdings von vorne nach der betreffenden Seite über einen Horizontbogen von 112° 30′ sichtbar ist, bleibt dem geübten Auge eines Wasserschiffahrtspolizisten oder Seenotrettungshelfer überlassen.